Funktionale Datensicherung im Insolvenzverfahren
Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, müssen neben den Geschäftsunterlagen als erstes die Daten des IT-Systems des Unternehmens gesichert werden, bevor Server abgeschaltet, Rechner verkauft oder Festplatten gelöscht werden. Die Sicherung des IT-Systems umfasst sämtliches Material, welches digital vorhanden ist, soweit dies zugänglich war. Das alte System, so wie es bisher genutzt wurde, kann bei Bedarf virtuell nutzbar zur Verfügung gestellt werden.
Die erhaltenen Daten werden so aufbereitet, dass es möglich ist, mit modernen Analyse-Methoden daraus je nach Anforderungen die relevanten Dokumente und Dateien herauszufiltern.
Die Insolvenzverwaltung kann auf das gesicherte und virtualisierte IT-System je nach individueller Anforderung, folgendermaßen zugreifen:
– als Cloudlösung oder lokal auf eigenem Rechner
– mit oder ohne Hosting
– mit oder ohne Administration
Funktionale Datensicherung zielt darauf ab, dass die Daten im Anschluss weiter nutzbar sind.
Sind die Daten aus der Datensicherung entsprechend dem Bedarf der Insolvenzverwaltung aufbereitet und ausgewertet worden, kann sich diese deren vollen Informationswert im Insolvenzverfahren nutzbar machen. Durch Virtualisierung und Systempflege kann erreicht werden, dass zeitnah auf die Informationsbestände der Insolvenzschuldnerin jederzeit schnell zugegriffen werden kann. Des Weiteren bietet die INSOTECH die Möglichkeit, bei auftretenden, speziellen Fragestellungen vorhandene Daten zu analysieren und verdichtet zur Verfügung zu stellen.